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Rechtliches

Partner-/Agenturvertrag

Dieser Vertrag regelt die Anmeldung und Teilnahme am Partner-/Agenturprogramm von Rivadesk, betrieben von File system (nachfolgend auch «Unternehmen»). Mit Annahme dieses Vertrags bei der Registrierung erklärt der Partner, ihn gelesen und vollständig akzeptiert zu haben. Diese Seite ist ein Entwurf vorbehaltlich Rechtsprüfung; sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für dieses Dokument bezeichnen «Partner» und «Agentur» dieselbe Einheit: eine Partei, die den Dienst Rivadesk im Namen ihrer Endkunden verwaltet oder weiterverkauft (nachfolgend «verwaltete Mandanten» oder «verwaltete Kunden»).

1. Geltungsbereich und Rolle des Partners

Das Partner-/Agenturprogramm ermöglicht Agenturen, Entwicklern, Systemintegratoren und Beratern, Rivadesk ihren Endkunden anzubieten, mit Aktivierung, Konfiguration und Support. Je nach vereinbartem Geschäftsmodell kann der Partner als Wiederverkäufer (Abrechnung des Dienstes gegenüber dem Endkunden) oder als Vermittler (direkte Abrechnung zwischen Unternehmen und Endkunde mit Provision an den Partner) handeln. Der Partner handelt auf eigene Rechnung und ist kein Vertreter, Bevollmächtigter oder Beauftragter des Unternehmens, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

2. Zulassung und Genehmigung

Die Anmeldung zum Programm erfolgt über das dedizierte Registrierungsformular und führt zu einem Antrag im Status «ausstehend» (PENDING). Die Aktivierung des Partner-Kontos bedarf der Genehmigung durch das Unternehmen (Übergang zum Status «genehmigt», APPROVED): bis zur Genehmigung kann der Partner nicht auf den reservierten Bereich zugreifen. Das Unternehmen kann die Teilnahme nach angemessenem Ermessen ablehnen, aussetzen oder widerrufen, insbesondere bei Verstoß gegen diesen Vertrag oder Risiken für Reputation, Sicherheit oder Compliance des Dienstes. Der Partner ist für die Richtigkeit der angegebenen Daten und den Schutz der Zugangsdaten seiner Mitarbeiter verantwortlich.

3. Pflichten gegenüber verwalteten Mandanten

Der Partner ist für die ordnungsgemäße Verwaltung der Beziehungen zu seinen Endkunden verantwortlich, einschließlich Aktivierung und Konfiguration des Dienstes, First-Level-Support und etwaiger Zusatzleistungen (technische Einrichtung, Wissensbasis, Automatisierungsoptimierung). Der Partner verpflichtet sich, seinen Kunden korrekte und nicht irreführende Informationen über Rivadesk, Preise und Funktionen zu geben und die Transparenz der Listenpreise zu wahren. Der Partner darf die Aktivierung des Dienstes nicht an Bedingungen knüpfen, die mit diesem Vertrag oder den anwendbaren Nutzungsbedingungen für Mandanten unvereinbar sind.

4. Zugriff auf Mandantendaten und Chat-Lesen

Der Partnerzugriff auf Daten verwalteter Mandanten und insbesondere das Lesen von Konversationen (Chats) unterliegt einer operativen Einwilligung, die der Mandantenverwalter innerhalb der Plattform erteilt und verwaltet. Diese operative Einwilligung ist vom Programmvertrag zu unterscheiden: die Annahme des Partner-/Agenturvertrags ersetzt nicht und macht die Mandanteneinwilligung zum Datenzugriff nicht entbehrlich, die der Mandant jederzeit widerrufen kann. In der Verarbeitungskette handelt der verwaltete Mandant als Verantwortlicher, File system als Auftragsverarbeiter (siehe AVV) und der Partner mit Zugriff auf Mandantendaten als weiterer Unterauftragsverarbeiter, verpflichtet, Daten ausschließlich gemäß den Weisungen des Verantwortlichen und im Rahmen der erteilten operativen Einwilligung zu verarbeiten.

5. Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Partner verpflichtet sich, personenbezogene Daten verwalteter Mandanten und ihrer betroffenen Personen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 («DSGVO») und anwendbarem Recht zu verarbeiten, angemessene Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32) umzusetzen und seine Mitarbeiter zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Der Partner nutzt Mandantendaten nicht für eigene, vom Dienst unabhängige Zwecke und befolgt die dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen. Für Verarbeitungen, bei denen File system als Auftragsverarbeiter im Auftrag von Geschäftskunden handelt, siehe den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV); für allgemeine Verarbeitungsinformationen die Datenschutzerklärung. Jede Übermittlung von Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt mit Garantien gemäß Kapitel V DSGVO, insbesondere Standardvertragsklauseln (SCC).

6. Abrechnung und Provisionen

Das auf den Partner anwendbare Wirtschaftsmodell (z. B. Wiederverkauf/Großhandel oder Umsatzbeteiligung/Vermittlung) und zugehörige Parameter — Prozentsätze, Rabatte, Schwellenwerte und Zahlungsmethoden — werden vom Unternehmen in der Programmkonfiguration und in der Beziehung zum einzelnen Partner festgelegt. Anwendbare Beträge und Prozentsätze sind in diesem Vertrag nicht festgelegt. Das Unternehmen behält sich vor, Listenpreise, Provisionen und zugehörige Parameter sowie die Anzahl der zu Monatsbeginn kostenlos enthaltenen Konversationen jederzeit mit vorheriger E-Mail-Benachrichtigung an den Partner zu ändern. Änderungen treten zum im Hinweis genannten Datum in Kraft; die mitgeteilten gültigen Parameter haben Vorrang. Der Listenpreis der Dienstlizenz ist verbindlich und transparent: der Partner darf dem Endkunden keinen anderen Lizenzpreis als den Listenpreis berechnen, unbeschadet der Marge aus vereinbartem Rabatt oder Provision und Mehrwertdiensten. Der Partner ist allein verantwortlich für steuerliche und rechnungsstellungsbezogene Pflichten im Zusammenhang mit erhaltenen Gebühren und Provisionen.

7. Nutzung von Marken

Das Unternehmen kann dem Partner eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Marken und Kennzeichen von Rivadesk ausschließlich zur Bewerbung und Verwaltung des Dienstes im Programm einräumen, gemäß etwaiger Markenrichtlinien. Jede andere Nutzung ist untersagt. Der Partner erwirbt keine Rechte an den Marken des Unternehmens und muss jede Nutzung bei Beendigung des Vertrags einstellen.

8. Laufzeit, Aussetzung, Beendigung und Schicksal verwalteter Mandanten

Der Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit und bleibt bis zum Ende der Programmteilnahme in Kraft. Jede Partei kann jederzeit durch Mitteilung an die andere zurücktreten; das Unternehmen kann den Vertrag bei Verstoß, Betrug oder Sicherheitsrisiken auch mit sofortiger Wirkung aussetzen oder beenden. Bei Beendigung der Programmbeziehung trifft das Unternehmen angemessene Maßnahmen zur Dienstkontinuität für verwaltete Mandanten: Endkunden können den Dienst direkt beim Unternehmen oder über einen anderen Partner weiter nutzen, und der Zugriff des ausscheidenden Partners auf Mandantendaten wird widerrufen. Bereits verdiente und nicht stornierbare Provisionen bleiben fällig.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt italienischem Recht. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Sitz des Unternehmens zuständig, unbeschadet zwingender Vorschriften zum Schutz des Partners.

10. Änderungen und Version

Das Unternehmen kann diesen Vertrag und Programmparameter aus regulatorischen, technischen oder kommerziellen Gründen ändern. Bei wesentlichen Änderungen kann die Annahme der aktualisierten Fassung erforderlich sein. Die anwendbare Version ist die bei der Registrierung akzeptierte und vom Unternehmen dokumentierte. Fragen zum Programm: —; Anfragen zu personenbezogenen Daten: allbrand.italia@gmail.com. Das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Garante per la protezione dei dati personali) bleibt unberührt. Letzte Aktualisierung: —.